Fortbildung zur Verlängerung Kutschenführerschein B - Gewerbe


Der/die Inhaber/in des Kutschenführerscheins B – Gewerbe muss das sichere Gespannfahren im Straßenverkehr sowie die Grundlagen des Fahrens mit Personen und Gütern auf öffentlichen Straßen und Wegen beherrschen. Das Gespann muss mit einer Personengruppe oder Gütern im Straßenverkehr oder im Gelände unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallsicherheit sicher geführt werden können. Der hohe Grad der Verantwortung für Pferd, Mensch und andere Verkehrsteilnehmer sowie die stete Sichtbarkeit im öffentlichen Raum und in der Gesellschaft erfordert eine regelmäßige Weiterbildung und Selbstreflektion.
Gut und sicher gewerblich fahren und kompetent mit dem Pferd umgehen können, das ist immer Ergebnis eines eigenen Entwicklungsprozesses!


Die Fortbildung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Themenschwerpunkt Verhalten bei Unfall/Panne/Notfall ist ein Pflichtblock bei der Fortbildung.


Themeninhalte zum Beispiel: Das gewerbliche Fahren – Kenntnisse über den Niedersächsischen Kutschenerlass – Pferdehaltung BMEL -Tierschutzgesetz - §11 Erlaubnis / Untersagung Veterinäramt - Voraussetzung Fahrer/Beifahrer - Einsatz der Pferde - Beschirrung in Abhängigkeit von Zuggewicht und Geländeform - Verkehrssicherheit StVZO Wagen - Ladungssicherung - Verfassungskontrolle - Abfahrtskontrolle - Simulieren einer Panne usw.


Zur Info:
Eine Fortbildungsveranstaltung zum KFS B muss innerhalb 5 Jahren vor Ablauf zur Verlängerung besucht werden. Sind 5 Jahre überschritten, müssen zwei Fortbildungen zur Verlängerung besucht werden!


Im Anschluss an die Fortbildung KFS B erhalten alle Teilnehmer/innen eine offizielle Teilnahme bestätigung vom Landesverband, mit der sie die verlängerte Kutschenführerschein-Karte für weitere fünf Jahre bei der FN beantragen können!


Lehrgangsgebühr: 125 € inkl. Getränke und Mittagssnack




Fortbildung Verlängerung KFS B  125 €

inkl. Unterlagen, Getränke und Mittagssnack


 

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Erste Termine 2025
2. Februar





 
 
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